Vor dem Termin – was Sie beachten sollten
Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine fachärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie von Ihrem HNO-Facharzt, Kinderarzt oder Neurologen. Die Verordnung sollte neben Ihren persönlichen Daten Folgendes beinhalten:
- eine medizinische Diagnose
- die Anzahl der Behandlungseinheiten (in der Regel 10–15)
- die verordnete Behandlung (z. B. logopädische Therapie, Hausbesuch)
Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten.
Dazu benötigen Sie in manchen Fällen eine Bestätigung der ärztlichen Verordnung durch die zuständige Krankenversicherung. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrem Versicherungsträger, ob eine Bewilligung erforderlich ist und welche Kosten erstattet werden.
Befunde
Bitte bringen Sie alle für die Therapie relevanten Befunde mit.
Verrechnung der Behandlungskosten nach dem Wahlarztprinzip
Sie erhalten von mir eine Honorarnote, welche Sie mittels Überweisung begleichen. Nach Abschluss der Behandlung reichen Sie die beglichene Honorarnote bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger ein und suchen um Rückerstattung der tarifmäßigen Kosten an.
Sollten Sie eine ambulante Zusatzversicherung abgeschlossen haben, so können Sie den Selbstbehalt gegebenenfalls bei dieser geltend machen.
Wichtig für Ihren Therapieerfolg
Zum Erreichen des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe und das eigenständige Umsetzen der gemeinsam in der Therapie erarbeiteten Übungen und Inhalte unentbehrlich.
